Standen im vergangenen Jahr 10.294 Personen auf der Warteliste, sind es heuer bereits 11.439. Laut der Deutschen Transplantationsgesellschaft habe das 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz noch nicht den gewünschten Effekt erzielt.
So sank in der ersten Jahreshälfte die Zahl der verfügbaren Herzen um 25%. Günther Kirste,der Generalsekretär der Gesellschaft forderte in diesem Zusammenhang auch mehr Aufklärungsarbeit.
Jetzt hat auch die Bundesärtztekammer neue Richtlinien für die Vergabe und Erhalt von Spenderorganen ratifiziert. So wird etwa von Patienten mit alkoholbedingter Leberzirrhose eine sechsmonatige Abstinenz verlangt, bevor er auf eine Warteliste gesetzt wird. Ebenso werden aterielle Gefäßschäden, Nikotin-, Alkohol-, oder Drogenmissbrauch, zumindest bei Herz-, und Herz-Lungentransplantationen, als "vitales Risiko" gewertet und verhindern so einen Platz auf den Spenderlisten. Auch HIV Infektionen werden hierbei als vitales Risiko gewertet.
Die Bundesärtztekammer sagt dazu in einer Mitteilung "Die Organvergabe erfolgt gemäß Transplantationsgesetz, nach den Grundsätzen der Erfolgsaussicht, der Dringlichkeit und der Chancengleichheit". Für Patienten in akut lebensbedrohlichen Situationen besteht eine sogenannte "high urgency" (HU), die zu vorrangiger Behandlung führt.
Laut einer Befragung im Auftrag der deutschen Transplantationsgesellschaft, wären immerhin etwa 80% der Befragten bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Beinahe 100% stimmten dem Erhalt von Spenderorganen im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit zu.
Als Ausweg aus der Organknappheit könnte sich die Verpflanzung tierischer Organe erweisen, die aber nach Stephan Schüler, Tagungsleiter in Dresden, noch Jahre bis zur Klinikreife brauchen dürfte.
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