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Schlafmittel und Straßenverkehr

09.09.2000

Wenn man nach Schlafmitteln, insbesonders Triazolam, greift, ist der Zeitpunkt der Einnahme besonders wichtig: Am Tag danach zeigen die meisten Patienten keine Nachwirkungen; vielmehr kann die Leistungsfähigkeit gesteigert sein, sagt Dr. Fleermann von der Universität Köln.

Die einmalige Einnahme von Schlafmitteln bewirkt eine Einschränkung der psychophysischen Leistungsfähigkeit innerhalb der ersten 6 Stunden und führt zur Beeinträchtigung von Koordinationsfähigkeit, Reaktionszeit, visuellen Funktionen, psychomotorischen Funktionen und Aufmerksamkeit.

Im Zeitraum von 6-7 Stunden danach sind nur noch vereinzelt Einschränkungen festzustellen, nach 7 Stunden ist die Fahrtüchtigkeit meist wieder gegeben. Die Einnahme von Schlafmitteln soll daher abends erfolgen, damit treten Leistungseinschränkungen vor allem während des Schlafs auf. Nach Schlafmitteln zu greifen, weil sich auch nach Stunden der Schlaf noch nicht einstellen will, kann daher fatal sein.

Triazolam kann daher laut Fleermann mit gutem Gewissen verordnet werden, wenn auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit innerhalb der ersten 6-7 Stunden aufmerksam gemacht wird. Bei älteren Patienten ist eine Verlängerung der Leistungseinschränkung zu beobachten, diese sollten erst 10 Stunden nach der Einnahme von Schlafmitteln ein Fahrzeug lenken.

Triazolam, das gegen Schlafstörungen eingesetzt wird, ist ein kurzwirksames Medikament, daher sind weniger Einschränkungen am nächsten Tag zu erwarten als bei langwirksamen Schlafmitteln. Die Einschränkungen sind dosisabhängig, so daß mit um so mehr Leistungsbußen zu rechnen ist, je höher die Dosis ist.

Die empfohlene Dosis beträgt dabei 0,125 bzw. 0,25mg. Fleerman verglich die Auswirkungen der Dosierungen von 0,25 und 0,5mg, bei Einnahme der höheren Dosis wurde eine höhere Intensität der Einschränkungen, aber keine Verlängerung ihrer Dauer beobachtet.

© medizin.at

 

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