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Leben oder Tod: Wer entscheidet für Nichtentscheidungsfähige?

10.10.2000

Die Diskussionen um Sterbehilfe ebenso wie das Inkrafttreten des deutschen Betreuungsrechtsänderungsgesetzes thematisieren immer wieder ein zentrales Problem: Wer entscheidet, wenn der Patient nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden kann? Eine neue Dissertation versucht eine umfassende Annäherung an das Thema.

Alle Aspekte der Begegnung von Recht und Ethik, Selbstbestimmung und Betreuungsverantwortung ebenso wie die Darstellung zwischenmenschlicher Probleme finden sich in "Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige", wie Dr. Arnd T. May seine Arbeit betitelt hat.

Der Bochumer entwickelt einen modernen Verantwortungsbegriff, um später die Beziehung zwischen Betreuer und Betreutem besser darstellen zu können und erläutert Begrifflichkeiten und rahmenbedingungen von Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ebenso breiten Raum widmet der Philosoph der Analyse von Gerichtsurteilen zu stellvertretenden Entscheidungen.

Ein weiteres Thema ist die stufenweise Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikationsmerkmale ebenso wie die Entwicklung eines Standes- und Berufsbildes des "Betreuers" gemäß dem reformierten Betreuungsrecht. Erfahrene Betreuer und Wertwissenschaftler sollen den Auszubildenden begleitend ethische Kompetenz vermitteln.

Die Arbeit ist jetzt als erster Band der Studien-Reihe "Ethik in der Praxis/Practical Ethics" (Hg. Hans-Martin Sass) im LIT Verlag erschienen.

© medizin.at

 

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