Langfristige Auswirkungen des Anbaues gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) können nur durch ebenso langfristige Beobachtungsprogramme erfasst werden. Im Rahmen eines Workshops zum Entwicklungsstand des Monitorings in der Europäischen Union wird im Deutschen Umweltbundesamt beraten werden.
Die nachhaltige Wirkung des Einsatzes von GVPs auf Umwelt und Mensch wird allerorten und von jedermann beschrieben und prognostiziert - bekannt allerdings ist sie nicht. War bislang auch die Möglichkeit des Erbgut-Übersprungs von GVPs zu deren Artverwandten oder - noch befürchteter - deren Konsumenten eine rein theoretische, konnte nun erstmals dieser Übersprung nachgewiesen werden (http://www.medflash.at/medartikel.asp?id=2584 ). Fachleute befürchten in diesem Zusammenhang etwa, daß die einen gegen bestimmte Insekten wirksamen Bakteriengiftstoff wie das B.t.-Toxin produzierenden GVPs neben den Schädlingen auch verwandte Arten, Nützlinge und Konsumenten negativ beeinflussen könnten.
Nach Vorstellungen der Umweltminister der Europäischen Union, die eine Novellierung der bisherigen Freisetzungsrichtlinie vorgeschlagen haben, soll künftig EU-weit nach Marktzulassung die langfristigen Umweltwirkungen der GVP monitort werden. Die bislang vorgeschlagenen 2 Monitoring-Verfahren (fallspezifisch und generell) bzw. die gesamten Vorgaben müssen nun in handhabbare Verfahren umgesetzt werden. Zu diesem Thema beraten Experten aus Wissenschaft und Administration am 9. und 10. November 2000 auf dem zweitägigen Workshop im Umweltbundesamt in Berlin.
© medizin.at