Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer hat sich gegen die umstrittene Tötung auf Verlangen - etwa gefaßt in einem Euthanasiegesetz wie beispielsweise in den Niederlanden - gewandt. Vielmehr sollen Betreuungsstrukturen für Sterbende ausgebaut werden.
Dr. Otto Pjeta, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, spricht sich entschieden gegen das in den Niederlanden verabschiedete Euthanasiegesetz
aus: "Diese Entwicklung bereitet uns Sorgen, denn die Tötung auf Verlangen widerspricht der Ethik österreichischer Ärzte", erklärte Pjeta.
"Wir Ärzte sind verpflichtet, die Beschwerden Sterbender zu lindern und ihnen zu
helfen, indem wir ihnen menschliche Zuwendung zukommen lassen und bei Schmerzen Erleichterung verschaffen. Es kann jedoch nicht unsere Aufgabe sein, zur willentlichen Beendigung menschlichen Lebens beizutragen, zumal hier ein möglicher Missbrauch nicht ausgeschlossen ist."
Nach Auffassung Pjetas solle vielmehr überlegt werden, in welcher Weise das bestehende Angebot an Hilfestellungen für todkranke Patienten erweitert und verbessert werden könne. Vor allem die Politik, so fordert Pjeta, sei hierbei gefordert, "eine qualitativ hochwertige Betreuung in den letzten Tagen des Lebens auch durch entsprechende Finanzierung sicherzustellen".
Die Betreuungsstrukturen müssten nicht nur fallweise gefördert, sondern auch institutionalisiert werden. Es reiche nicht, "hier und da ein paar Palliativbetten zu schaffen, um das schlechte Gewissen zu beruhigen", warnt Pjeta. Vielmehr müssten im gesamten Land Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass den Betroffenen ausreichende medizinische Hilfe zu Hause auch auf gehobenem Niveau in Teamarbeit zur Verfügung stehe.
Der Ärztepräsident ist sich sicher, "dass bei optimaler Betreuung niemand den Wunsch äußert, von Leiden erlöst und getötet zu werden."
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