Die erste Oktoberwoche ist die diesjährige Weltstillwoche. Sie steht unter dem Motto "Stillen im Informationszeitalter". Denn so fortschrittlich die Gesellschaft auch hinsichtlich der Informationswege zu Gesundheit und Medizin sein mag: Die persönliche Beratung bleibt die wichtigste Informationsquelle!
Dies gibt der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) Gelegenheit, auf die
Informationsbroschüren und -quellen der Nationalen Stillkommission
hinzuweisen und die grundsätzliche Notwendigkeit der rechtzeitigen und
sachgerechten Information über das Stillen zu betonen.
Die Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BgVV ist eindeutig: Alle Kinder sollten nach Möglichkeit gestillt werden - am besten bis zu 6 Monaten
ausschließlich und ohne Zufütterung, danach unter Gabe von Beikost
solange Mutter und Kind es wollen.
Über Medien wie Presse, Fernsehen, Informationsschriften und Internet
stehen heute sehr viel mehr Informationsquellen für stillwillige und
stillende Mütter zur Verfügung als früher. Das ist ohne Zweifel
hilfreich. Die persönliche und praktische Beratung können diese
Informationsquellen aber nur ergänzen, nicht ersetzen, weil es nur im
Gespräch möglich ist, auf die besondere Situation einer (werdenden)
Mutter einzugehen und Fragen konkret zu beantworten.
In der Praxis wird dieser Vorteil des persönlichen Gesprächs leider viel zu wenig genutzt. Die erste, bundesweite Studie zu Stillen und Säuglingsernährung in
Deutschland, die das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund
1997/98 durchführte, hat gezeigt, dass die meisten Schwangeren sich nur
anhand von schriftlichem Material über das Stillen informieren.
Die Nationale Stillkommission appelliert deshalb an alle im Gesundheitsdienst Tätigen, nicht allein auf das breite schriftliche Informationsangebot zu vertrauen, wenn es um die Wahl der optimalen Säuglingsernährung geht, sondern die persönliche Beratung in den Vordergrund zu stellen.
Die Nationale Stillkommission hat Einlegeblätter mit Stillinformationen
für den Mutterpass und das Früherkennungsuntersuchungsheft der Kinder
verfasst, die sie allen Interessierten in zur Zeit vier Sprachen zur
Verfügung stellt. In den vergangenen zwölf Monaten sind jeweils 150.000
der beiden verschiedenen Einlegeblätter versandt worden (überwiegend in
deutscher Sprache, aber auch die türkischen, russischen und italienischen Ausgaben finden großen Anklang). Theoretisch müssten daher
viele (werdende) Mütter diese Informationen erhalten haben.
Die Nationale Stillkommission appelliert in diesem Zusammenhang an die
Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken, diese Informationsblätter
persönlich zu überreichen und in den Mutterpass bzw. das
Kinderuntersuchungsheft einzulegen. Sie sollten nicht Seite an Seite mit
Informationsmaterial über künstliche Säuglingsernährung zur
Selbstbedienung in Praxen oder Kliniken ausliegen! Nach §4 Abs. 4 des
Säuglingsnahrungswerbegesetzes (BGBl I, S.2846 vom 4.10.1994) ist es
Herstellern von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung nämlich verboten,
kostenlos Materialien und Gegenstände zu verteilen, die mittelbar der
Werbung für solche Produkte dienen. Das gilt auch für das "Verteilen"
über Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal. Auf diese gesetzlichen
Einschränkungen weist die Stillkommission noch einmal nachdrücklich hin.
Alle Informationen und Empfehlungen der Nationalen Stillkommission sind
auf der Homepage des BgVV (www.bgvv.de) unter Institut/Kommissionen zu
finden und können von dort heruntergeladen werden.
Die Einlegeblätter für den Mutterpass bzw. das Kinderuntersuchungsheft
gibt es in deutscher, türkischer, russischer und italienischer Sprache.
Sie sind kostenlos und können schriftlich bestellt werden unter
folgender Adresse:
Geschäftsstelle der Nationalen Stillkommission am BgVV
Thielallee 88-92
14195 Berlin
stillkommission@bgvv.de
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