Im Ministerrat wurde dieser Tage der Gesetzesentwurf des neuen
Sanitätergesetzes beschlossen. Darin wird die Ausbildung der Sanitäter
umfassend neu geregelt. Das Parlament beschließt das Gesetz im Dezember
dieses Jahres.
"Das Sanitätergesetz stellt einen Quantensprung in der
Ausbildung für alle österreichischen Sanitäterinnen und Sanitäter dar", sagt
Bernhard Jany, Sprecher des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK). Der
Gesetzestext wurde in enger Zusammenarbeit mit dem ÖRK entwickelt und löst
das MTF-SHD-Gesetz von 1961 ab, das absolut veraltet war. Jany weiter: "Die
letzten neun Jahre hat das Rote Kreuz dafür gekämpft, dass die Ausbildung
bundesgesetzlich geregelt wird! Endlich gibt es klare Richtlinien."
Der Gesetzesentwurf wurde vom ÖRK in Absprache mit den anderen
Blaulichtorganisationen entwickelt. "Das bedeutet: Das Gesetz ist praxisnah,
bedarfsorientiert, es berücksichtigt alle notwendigen Modernisierungen. Die
ca. 41.000 freiwilligen Sanitäterinnen und Sanitäter in Österreich, 32.000
von ihnen arbeiten beim Roten Kreuz, werden mit der neuen Ausbildung ebenso
Verbesserungen erleben wie ihre hauptberuflichen Kolleginnen und Kollegen",
so Jany. Die neue Ausbildung ist in Modulen aufgebaut, die auch für
Freiwillige problemlos zu absolvieren sind und bieten verpflichtende
Fortbildung und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus
werden die Kompetenzen für die Lebensretter erweitert und umfassend
definiert. In Zukunft werden die Sanitäterinnen und Sanitäter in Österreich
noch besser und mehr Menschenleben retten können.
"Ein nächster Schritt des Gesetzgebers müsste nun in einer Vereinheitlichung
der Landeskatastrophenhilfegesetze liegen. Katastrophen machen nicht vor
Landesgrenzen halt - die rasche und effiziente Hilfe im Notfall durch das
Rote Kreuz wird durch übermäßige Bürokratie und die unterschiedliche
Gesetzeslage erschwert. Hier besteht Handlungsbedarf", fordert Jany.
Detaillierte Informationen zum Sanitätergesetz, sowie den Text der
beschlossenen Regierungsvorlage finden Sie unter: www.roteskreuz.at/108.html
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