Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen - dies betonen in einer gemeinsamen Pressemitteilung das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) sowie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk, Fernsehen, Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen heilende Wirkungen zugeschrieben. Es wird behauptet, dass diese Produkte vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Sie sollen die Leistungsfähigkeit des Gedächtnisses und der Hirnfunktionen erheblich steigern.
Besondere Sorge bereitet die wiederholt in den Medien und in Buchpublikationen verbreitete Aussage, dass AFA-Algenprodukte eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder
Demenzerkrankungen wie Alzheimer darstellten.
BgVV und BfArM warnen, dass es für derartige medizinische Wirkungen solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotener AFA-Algen-Produkte keinerlei wissenschaftliche Belege gibt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden.
Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.
Bei den sogenannten AFA-Algen, volkstümlich auch als blaue oder blaugrüne Uralgen bezeichnet, handelt es sich um Cyanobakterien (Aphanizomeon flos-aquae). Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen.
Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein (siehe hierzu auch:
http://ehpnet1.niehs.nih.gov/docs/2000/108p435-439gilroy/abstract.html).
Laut dieser amerikanischen Studie war der Gehalt in über 70% der untersuchten Proben so hoch, dass die täglich tolerierbare Aufnahmemenge bei einer empfohlenen täglichen Verzehrsmenge von 2 g Algen zum Teil erheblich überschritten wurde. Da Nahrungsergänzungsmittel täglich über einen längeren Zeitraum konsumiert werden, ist bei einer chronischen Belastung des Organismus mit derart großen Microcystin-Mengen eine Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen.
Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht
verzehren sollten (vgl.
http://www.hc-sc.gc.ca/english/protection/warnings/1999/9969ebk.htm).
Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten
empfohlen. Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt.
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