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Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten

15.08.2002

Das Robert Koch-Institut empfiehlt der Bevölkerung und den Einsatzkräften in den von der Überschwemmung betroffenen Gebieten besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen ansteckende Erkrankungen wie Hepatitis A, Typhus oder Bakterienruhr.

Den Erfahrungen zufolge wird eine allgemeine Impfung gegen Hepatitis A oder Typhus derzeit nicht empfohlen. Eine Hepatitis A-Impfung kann bei besonderer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln) jedoch erwogen werden. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut auch bislang schon die Hepatitis A-Impfung empfohlen.

Die größten hygienischen Probleme ergeben sich nach dem Ende der Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminierten Wasser haben. Kinder sollten deshalb nicht im Überschwemmungswasser baden oder spielen.

Grundsätzlich ist das Risiko für fäkal-oral übertragene Krankheiten erhöht, das sind Krankheiten, deren Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Gegen die fäkal-oral übertragbaren Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser.

Das Trinkwasser sollte vor Ort laufend kontrolliert werden. Möglicherweise kontaminiert sind alle Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind, zum Beispiel Obst, insbesondere Fallobst und Gemüse, die deshalb vernichtet werden sollten.

Besonders problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten erst nach einer Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.ä. nicht geeignet ist. Grundsätzlich sollte die Bevölkerung die Hinweise und Anordnungen, z.B. Abkochgebote für Trinkwasser, des zuständigen Gesundheitsamtes befolgen.

Da bei den Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr besonders hoch ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und ggf. aktualisiert werden. Erwachsenen wird eine Auffrischimpfung gegen Tetanus alle zehn Jahre empfohlen, bei einer Verletzung bereits nach fünf Jahren.

Das Robert Koch-Institut rät der betroffenen Bevölkerung sich bei der Reinigung ihrer Häuser und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit "verkeimtem" Wasser zu schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen.

© medizin.at

 

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