Wien - Im Rahmen des IVF-Fondsgesetzes (ausgegeben am 19. August 1999) wird erstmals auch kinderlosen Paaren in Österreich die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Kostenübernahme der In-vitro-Fertilisation durch öffentliche Gelder geboten.
Bestimmte Paare erhalten 70 % der ärztlichen Behandlungskosten und der Medikamentenkosten durch den IVF-Fonds für maximal vier Versuche bezahlt, sofern sie die Voraussetzungen, die in diesem Gesetz angeführt sind, erfüllen.
Seit 1996 stehen auch in Österreich für die künstliche Befruchtung rekombinante, biotechnologisch hergestellte und absolut kontaminationsfreie FSH-Präparate zur Verfügung. Diese Produkte sind im Gegensatz zu den alten, urinären, aus dem Urin von Frauen nach dem Wechsel gewonnenen, absolut sicher und frei von jeder Kontamination. Die urinären wurden - so wie von öffentlicher Stelle gefordert - heuer endgültig vom Markt genommen. 1992 und 1994 wurden zwar wesentlich besser gereinigte Präparationen dieses Hormones eingeführt, trotzdem blieb dieses Restrisiko bestehen. Dadurch hat Österreich in Europa eine Vorreiterfunktion übernommen, in anderen Ländern ist dieser Umstellungsprozess noch im Gange.
Es konnte auch in einer unlängst publizierten Analyse (Daya et al, Human Reproduction Nr. 14 vom 09. September 1999) belegt werden, dass die Chance auf Schwangerschaft mit rekombinanten Produkten höher ist als unter urinärem FSH.
Frauen, die in österreichischen IVF-Zentren behandelt werden, können daher nicht nur höchsten medizinischen Standard erwarten, sondern auch seitens der Pharmaindustrie werden Medikamente auf höchstem internationalen Niveau zur Verfügung gestellt, um damit auch zu einer verbesserten Schwangerschaftsrate beizutragen.
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